Quelle:

Siehe dazu auch:

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„Flüchtlinge“ überall und ohne Grenze nach oben 

Und das sind einige der Änderungen, die jetzt zur endgültigen Abstimmung im November in Straßburg vorgelegt werden sollen und in denen es keine Zahl der Begrenzung nach oben gibt:

  1. Die Regelung, nach der das Land für den Asylantrag verantwortlich ist, in das der Migrant seinen Fuß zuerst gesetzt hat, wird aufgehoben.

  2. Wünsche der Migranten hinsichtlich ihres bevorzugten Landes werden berücksichtigt. Asylbewerber sollen zukünftig zwischen vier Ländern wählen dürfen, die bis dahin die wenigsten Migranten aufgenommen haben.

  3. Asylbewerber, die in einem Mitgliedsstaat bereits Familienangehörige oder sonstige „Beziehungen“ haben, sollen umgehend in dieses Land gebracht werden. Damit soll die „Wanderbewegung“ verhindert und eine bessere Integration ermöglicht werden. Auch frühere Aufenthalte und Studienzeiten in einem bestimmten Land, verpflichten jetzt zur Aufnahme des Asylbewerbers.

  4. Asylbewerber, die keine „Beziehungen“ zu einem EU-Mitgliedsstaat haben, werden umverteilt. Vorher sollen im Ankunftsland „zur Sicherheit“ die Fingerabdrücke genommen werden.

  5. Asylanträge sollen zukünftig auch für ganze Gruppen von bis zu 30 Personen in Europa gestellt werden dürfen. Damit möchte man dem Asylbewerber das Gefühl geben, nicht allein, sondern umgeben von Menschen aus seiner ursprünglichen Umgebung zu sein.

  6. Alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Asylbewerber aufzunehmen und für sie die Verantwortung zu übernehmen

  7. Mitgliedsstaaten, die es ablehnen, an der Umsiedlung der Antragsteller teilzunehmen, wird der Zugang zu EU-Fonds verwehrt.

Die Abgeordneten der Fraktionen der gemäßigten rechten EVP, der Sozialdemokraten S&D, der liberalen Alde, der Grünen/EFA, sowie die Vereinten Linken GUE/NGL winkten die neuen Regeln mit 43 zu 16 Stimmen durch.

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