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von Gastautor Rainer Wolski

Am 19. September 2016 (unter dem Eindruck der Flüchtlingswelle nach Europa vom September 2015) verabschiedete die UN-Vollversammlung ein Paket von Verpflichtungen zur Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Migranten.
Diese Verpflichtungen werden als New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten bezeichnet. Die Erklärung beinhaltet zwei Anhänge, die bis 2018 den Weg für die Verabschiedung zweier globaler Vereinbarungen ebneten:
• Ein globaler Pakt für Flüchtlinge, basierend auf den umfassenden Flüchtlingshilfemaßnahmen, ausgearbeitet und eingeleitet von UNHCR
• Ein globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration

Die USA zogen sich Ende 2017 von den Verhandlungen zum Migrationspakt zurück, Ungarn verließ die Verhandlungen kurz vor Abschluss. Wie die WELT am 25.11.2018 mitteilte, hatte die Bundesregierung den Migrationspakt maßgeblich mitgestaltet. Er soll im Dezember unterzeichnet werden.

Trotz Bedenken einiger Staaten wird der Pakt unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung ist wohl mehr eine PR-Veranstaltung, da der Pakt kein internationaler Vertrag ist und erst durch die nationale Gesetzgebung umgesetzt wird.

Einige Länder werden mit Akribie die Umsetzung in nationales Recht betreiben, insbesondere Deutschland, das gefangen ist im legalistischen Denken.


Man kennt das Ergebnis in der EU. Eine EU-Regelung wird in Deutschland zu 
120 % umgesetzt und in Südeuropa ist man bei 70 % zufrieden und spricht von Übererfüllung. So wird es auch bei der Umsetzung des Migrationspaktes in den etwa 170 Ländern sein.


Die meisten Länder sind beim Migrationspakt „Exporteure“ von Menschen. 
Sie werden aus blankem Opportunismus unterschreiben, um dann zu versuchen, den Europäern – und nur um sie geht es – Zugeständnisse abzupressen.

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Quelle:

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  • Global Migration Compact