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Der Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche belastet seit Monaten die Bundesregierung.

Die Jusos, die Nachwuchsorganisation der SPD, gehen noch weiter und wollen mit der Streichung der Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches Schwangerschaftsabbrüche legalisieren.

Die stellvertretende Bundesvorsitzende Katharina Andres hat federführend an dem Antrag mitgewirkt, der vom Juso-Bundeskongress beschlossen wurde.

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WELT:

Bedeutet das, dass ein Schwangerschaftsabbruch beziehungsweise eine verfrühte Einleitung der Geburt diesem Beschluss entsprechend auch im achten oder neunten Schwangerschaftsmonat möglich sein könnte?

 

Katharina Andres:

Es ist absurd zu glauben, dass eine Frau sich im achten oder neunten Monat auf einmal zu einem Abbruch entscheidet. Selbst dann können Ärzte verweigern, Abtreibungen durchzuführen. Trotzdem gilt aber auch: Das Selbstbestimmungsrecht der Frau muss auch respektiert werden.

Es soll ein Anrecht auf Beratung geben, aber die Verpflichtung soll wegfallen.

Bislang hat die Beratung das Ziel, die Schwangerschaft zu erhalten – wir wollen, dass die Beratung ergebnisoffen ist.

WELT:

Das Gesetz betont den Schutz des ungeborenen Lebens. Haben Sie die Befürchtung, dass dies bei einer Streichung zu kurz kommen könnte?

Katharina Andres:

Nein. Das Leben ist bereits im Grundgesetz geschützt, und das ungeborene Leben sollte nicht schwerer wiegen als der Schutz der Frau.

WELT:

Ist das Leben der Schwangeren aus medizinischer Sicht gefährdet, greifen Ärzte unabhängig von der Schwangerschaftswoche ein.
Doch dadurch, dass die Frau das Kind bekommt, ist ihr Leben ja nicht zwangsweise in Gefahr.

Katharina Andres:

Eine Frau muss und kann selbst entscheiden, ob sie schwerwiegende psychische oder soziale Folgen davonträgt.

Der Schwangerschaftsabbruch ist vollkommen legitim, es ist in Ordnung zu sagen: „Ich möchte nicht schwanger sein.“

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Quelle: